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Der Tirol Zuschuss (Heiz- und Wohnkostenzuschuss) kann zwischen dem 01. März bis 30. September 2024 beantragt werden.
AntragstellerInnen, denen der Heiz- und Wohnkostenzuschuss 2023 bewilligt wurde, bekommen im März 2024 einen Folgeantrag automatisch vom Tiroler Hilfswerk zugeschickt. Bei gleichbleibender www.tirol.gv/tirolzuschussEinkommenssituation bzw. unveränderter Haushaltszusammensetzung sind keine Unterlagen erforderlich. Bei Veränderungen ist der entsprechende Vermerk anzuführen und die erforderlichen Unterlagen zu übermitteln.
Für Mindestpensionist:innen mit Bezug der Ausgleichszulage und Bezieher:innen einer Mindestsicherungsleistung, denen der Wohnkostenzuschuss 2023 des Landes bewilligt wurde, ist keine Antragstellung erforderlich. Diese erhalten nach amtswegiger Prüfung ein Zusage-Schreiben und die Auszahlung erfolgt automatisiert.
Die Richtlinien mit Angaben zu den Voraussetzungen und die Einkommensgrenzen findet Ihr in den nachstehenden Richtlinien.
Das Online-Formular ist unter www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/soziales/tirol-zuschuss abrufbar. Gern sind wir Euch auch behilflich, wenn etwas unklar ist.
Richtline Heizkosten
Richtlinie Wohnkosten
Antragsformular
Folgeantrag
01.03.2024 08:58
Aufenthalt
Bauen
Führerschein
Geburt
Gewalt in der Familie
Heirat
Jobs
Kfz
Personalausweis
Pflege
Reisepass
Todesfall
Umzug